Grundlagen rund um kommunale Nachhaltigkeitsthemen

Das Nachhaltigkeits-Verständnis

Es gibt verschiedene Definitionen von Nachhaltigkeit. Eine der am meist verwendeten stammt aus dem Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen und beschreibt Nachhaltigkeit als:

„Eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“

Der grundlegende Nachhaltigkeitsgedanke fußt auf drei Säulen, den sogenannten drei Dimensionen der Nachhaltigkeit:

  1. ökologische Dimension
  2. ökonomische Dimension
  3. soziokulturelle Dimension

Erst durch die Berücksichtigung aller drei Dimensionen kann eine solche nachhaltige Entwicklung entstehen, die auch den Anforderungen und Bedürfnissen der zukünftigen Generationen gerecht wird.

Dabei gilt es die Dimensionen sowohl gleichzeitig als auch gleichberechtigt zu behandeln.   


Die "Sustainable Development Goals" im Kontext der Kommune

Im Rahmen der „Agenda2030“ haben die Vereinten Nationen im Jahr 2015 Zielsetzungen zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung beschlossen. Diese 17 Sustainable Development Goals (SDGs) sollen bis zum Jahr 2030 erreicht werden.

Die SDGs bestehen aus 169 Unterzielen und decken alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ab. Sie reichen z.B. von der Bekämpfung von Armut, über Klimaschutzmaßnahmen bis hin zu einer nachhaltigeren Konsum- und Produktionsweise. Mit dem SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ werden Kommunen direkt angesprochen und als ein zentraler Akteur bei der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung hervorgehoben. Die unterschiedlichen SDGs betreffen das kommunale Handeln in unterschiedlicher Weise und erfordern eine individuell angepasste Handlungsstrategie. Dabei gilt der Grundsatz: „Global denken und lokal handeln“.

In der Regel erfolgen Zielwertfestsetzungen sowie das Monitoring der jeweiligen SDGs anhand spezifischer Indikatoren. Die Zielerreichung soll dabei jährlich überprüft und in entsprechenden Berichten festgehalten werden. Die Art und Größe der Kommune sowie die unterschiedlichen sozio-ökonomischen und raumbezogenen Strukturmerkmale haben erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsindikatoren. Daher sollten die kommunalen Zielsetzungen und Handlungsmaßnahmen an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden.

Zur zielgerichteten Steuerung, Umsetzung sowie Dokumentation der Maßnahmen sollten Kommunen daher ein umfassendes strategisches Nachhaltigkeitsmanagement entwickeln. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Nachfolgend erfahren Sie durch ein Klick auf das entsprechende SDG die dazugehörigen Unterziele und Handlungsfelder, die einen Bezug zu kommunalen Aufgaben und Handlungsfeldern aufweisen.

SDG-Reporting

Logo SDG 1 – Keine Armut

SDG 1 – Keine Armut

Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden. Dabei geht es zum einen um existenzbedrohende Armutsformen. Zum anderen soll die Situation der Menschen in Schleswig-Holstein verbessert werden, die ein besonders niedriges Einkommen haben.

Produkte und Leistungen

Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.

Eine bessere Qualifizierung der Menschen trägt zu einem höheren Beschäftigungsstand bei ausreichenden Löhnen bei. Diese Qualifizierung fördert das Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Landesprogramm Arbeit. Darunter fallen zum Beispiel der Weiterbildungsbonus oder branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben, bei denen die IB.SH bei der Antragstellung berät.

Kennzahlen

1.353 bezahlbare Wohneinheiten wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert.

Logo SDG 2 – Kein Hunger

SDG 2 – Kein Hunger

Es gilt, global den Hunger zu beenden, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und eine bessere Ernährung erreichbar zu machen. Für Schleswig-Holstein ist insbesondere das Teilziel relevant, eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.

Produkte und Leistungen

Zu einer nachhaltigen Ernährungssicherung können innovative und effiziente Technologien sowie eine Ausweitung des ökologischen Landbaus beitragen.

Damit die schleswig-holsteinischen Landwirte zum Beispiel in technologischen Fortschritt investieren können, unterstützt die IB.SH mit ihren Beratungs- und Finanzierungsangeboten.

Logo SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.

Produkte und Leistungen

Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.

Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.

Logo SDG 4 – Hochwertige Bildung

SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2022 über 13.723 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2023 4.712 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.

Logo SDG 5 – Geschlechtergerechtigkeit

SDG 5 – Geschlechtergerechtigkeit

Dieses SDG steht für die Gleichstellung der Geschlechter und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen.

Produkte und Leistungen

Mit der gezielten Unterstützung von Unternehmerinnen stärken wir das Unternehmerinnentum in Schleswig-Holstein.

IB.SH-Unternehmerinnenpreis

Rückenwind für Gründerinnen und Unternehmerinnen

Das Thema Nachhaltigkeit hat im Bereich Arbeitsmarkt- und Strukturförderung einen besonderen Stellenwert. Zusätzlich zu den übergeordneten Strategiezielen hat sich das Land eigene Querschnittsziele zu den Themen „Nichtdiskriminierung“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ gesetzt.

Logo SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Sauberes Wasser und Sanitärversorgung sollen für alle Menschen verfügbar sein. Das Ziel schließt auch die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser mit ein.

Produkte und Leistungen

Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereichen Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungs-sicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Mit dem Themenkredit Wasserwirtschaft fördert die IB.SH kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser oder Abwasser. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 40 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Neubau- und Sanierungsinvestitionsmaßnahmen im Bereich Wasser bzw. Abwasser unterstützt. Hierzu gehören Wassernetze sowie langlebige Infrastrukturen in Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten und einer langfristigen Zinsbindung geben wir unseren Fördernehmern Planungssicherheit mit Blick auf die Gebühren. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Logo SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.

Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.

Logo SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.

Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.

Mit dem IB.SH Innovationsdarlehen fördert die IB.SH junge und stark wachsende Unternehmen, die in besonders innovative Geschäftstätigkeiten wie zum Beispiel neue oder erheblich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen investieren oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Darüber hinaus fördert die IB.SH insbesondere Existenzgründungen.

Kennzahlen

98 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Logo SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Ungleichheiten in und zwischen Ländern sollen verringert werden.

Produkte und Leistungen

Die IB.SH unterstützt in der Zuwendungsbeantragung und -abwicklung für die Investitions- und Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein. Derzeit arbeiten landesweit verschiedene Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren werden Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt.

Sowohl unsere Wohnquartierslotsinnen und -lotsen als auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau tragen zur Minderung von Ungleichheiten bei, indem sie Kommunen und Investoren umfassend zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum beraten. Dabei kann die Beratung beispielsweise auch den Bau von Studierendenwohnheimen oder betreuten Wohnformen einschließen.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion

SDG 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion

Ziel sind nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster.

Produkte und Leistungen

Um die regionale Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende weiter zu stärken sowie zu ihrem Gelingen beizutragen, wurde das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt, dessen Mittelvergabe die IB.SH verwaltet. Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 14 – Leben unter Wasser

SDG 14 – Leben unter Wasser

Ozeane, Meere und Meeresressourcen sollen erhalten und nachhaltig genutzt werden.

Produkte und Leistungen

Das Programm Interreg Deutschland-Danmark fördert das Projekt „FucoSan Netzwerk“ . Im Projekt wird im Bereich der marinen Biotechnologie geforscht und entwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei Braunalgen; eine nachwachsende Bioressource. Ein Bestandteil der Braunalge sind Fucoidane, die viele gesundheitsfördernde Eigenschaften aufweisen. Das FucoSan Netzwerk soll Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Industrie in der deutsch-dänischen Grenzregion verbinden, um den Weg für die kommerzielle Nutzung der Fucoidane in den Bereichen Augenheilkunde, Gewebezüchtung und Kosmetik zu ebnen.

Logo SDG 15 – Leben an Land

SDG 15 – Leben an Land

Es gilt, Landökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern.

Produkte und Leistungen

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen Sonderprogramm Gewässerschutz fördert die IB.SH unter anderem landwirtschaftliche Betriebe, welche Investitionen zum Beispiel in den Bereichen Nährstoffmanagement, Ausbringungstechnik sowie Lagerung, Aufbereitung und Transport von Wirtschaftsdünger/Gärresten tätigen. Damit wird der Verunreinigung von Gewässern entgegengewirkt.

Logo SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Friedliche und inklusive Gesellschaften sind für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Alle Menschen sollen Zugang zur Justiz haben. Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen werden auf allen Ebenen aufgebaut.

Produkte und Leistungen

Seit 2016 werden bei unserer Eigenanlage neben Aspekten der ökonomischen explizit auch Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geprüft und bei Entscheidungen berücksichtigt.

Die IB.SH ist sich der Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte bewusst. In unserer Sustainable-Finance-Erklärung verpflichten wir uns, Finanzierungen und insbesondere den Erwerb von Wertpapieren zur Anlage mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden.

Logo SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Regionale und globale Partnerschaften sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Produkte und Leistungen

Die IB.SH ist Teil des weltweit größten Beratungsnetzwerks für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem EEN. Darüber stehen wir mit mehr als 600 Partnerinnen und Partnern in über 60 Ländern im Austausch und können regionale Expertise mit internationalem Know-how kombinieren, um die Internationalisierung und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern.

Daneben sind wir Verwaltungs- und Bescheinigungsstelle sowie Trägerin des Programmsekretariats für das EU Ostseeprogramm „Interreg Baltic Sea Region“. So fördern wir transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Entwicklung einer innovativen, räumlich integrierten und nachhaltigen Ostseeregion zu stärken.

Seit 2014 ist die IB.SH zudem Trägerin der Verwaltungsstelle für die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg 5A. Damit verantworten wir den rechtlichen und administrativen Rahmen des Programms sowie die Kommunikation mit der Europäischen Kommission. Auch für die neue deutsch-dänische Förderperiode 2021–2027 (Interreg 6A) werden wir die Rolle der Verwaltungsbehörde übernehmen.

Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Sekretariat des Interreg Deutschland-Danmark in Kruså (DK) arbeiten wir grenzübergreifend eng zusammen und unterstützen deutsch-dänische Projekte bei der Durchführung von innovativen Vorhaben.

Das deutsch-dänische Interreg-Projekt SARA (Sustainable Development Goals – Adaptable Indicators and Methods, Regional Development and Active Implementation) hat sich zum Ziel gesetzt, die UN-Nachhaltigkeitsziele auf die lokale Ebene zu übersetzen. Die Partner wollen Methoden und Indikatoren zur Messung entwickeln, Wissen und bewährte Verfahren austauschen sowie Workshops und Netzwerktreffen zur Qualifizierung der Mitarbeiter durchführen. Dadurch sollen die globalen UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung in Verwaltungen und Unternehmen in der deutsch-dänischen Programmregion umgesetzt werden.

Mit dem Infrastruktur-Kompetenzzentrum ist die IB.SH Partnerin des European Investment Advisory Hub (EIAH), die kompetente Beratung auf lokaler Ebene für Investitionen in tragfähige und nachhaltige Projekte fördert.

Kennzahlen

Im Jahr 2023 wurden 645 Unternehmen und Organisationen im Rahmen des EEN zu Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Vorhaben über EU Förderprogramme fachkundig beraten.

Über das Programm "Interreg Baltic Sea Region" wurden 378 Projektpartnerinnen und -partner aus dem gesamten Ostseeraum in 38 Kooperationsprojekten gefördert.

Im Rahmen des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" wurden 279 Partner in 12 Projekten gefördert.

Weitere Informationsquellen zu den SDGs im kommunalen Kontext

Kommunen stehen darüber hinaus vielfältige Informationsquellen rund um die 17 SDGs und ihrer Indikatoren sowie Maßnahmen zu deren Zielerreichung und Dokumentation zur Verfügung.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige interessante und tiefergehende Informationsquellen vor:

Der Deutsche Städtetag hat zusammen mit verschiedenen Partnern wie z.B. der Bertelsmann Stiftung, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung das Projekt „SDG-Indikatoren für Kommunen“ ins Leben gerufen.

Das Ziel dieses Vorhabens besteht darin, Kommunen geeignete Indikatoren für die Zielwertfestlegung und Überwachung der SDGs an die Hand zu geben. Die vorgeschlagenen Indikatoren sollen dabei als Orientierung und Baukasten dienen, sodass jede Kommune anhand der eigenen Rahmenbedingungen und Schwerpunktsetzungen die entsprechenden, geeigneten Indikatoren wählen kann.

Hier gelangen Sie zur Projekt-Seite der Bertelsmann Stiftung. Im dortigen Downloadbereich finden sie sämtliche Indikatoren sowie tiefergehende Erklärungen.

Für einen Großteil der SDG-Indikatoren liegen flächendeckend Daten auf Kreisebene und teilweise auf Gemeindeebene vor, die auf dem Portal Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung abgerufen werden können.

Das „SDG-Portal“ ist als Teil des unter Punkt 1 vorgestellten Projekts „SDG-Indikatoren für Kommunen“ entstanden und soll Kommunen einen erleichterten Einstieg in die SDG-Thematik und ein umfassendes Informationsangebot bieten.

Für alle 17 SDGs werden kommunale Teilziele und Praxisbeispiele aus anderen Kommunen vorgestellt.

Ergänzend hierzu wurde die Handreichung „SDG-Maßnahmen für Kommunen – Kommunaltypen, Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiel“ entwickelt. Diese differenziert Kommunen nach verschiedenen Kommunaltypen, welche auf Basis der Typologie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beruhen. Denn wie Eingangs beschrieben variieren die SDG bezogenen Herausforderungen und Indikatoren zwischen unterschiedlichen sozio-ökonomischen und räumlichen Strukturen.

Für jeden der festgelegten Kommunaltypen zeigt die Handreichung relative SDG-Profilstärken, spezifische Herausforderungen, sowie Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele auf. Darüber hinaus werden Indikatoren bezogene Daten zu den jeweiligen Kommunaltypen bereitgestellt. Anhand dieser Daten kann die eigene Kommune innerhalb ihres Kommunaltyps verglichen werden. Die ausführliche Handreichung finden Sie hier.

Zudem stellt das SDG-Portal für alle Landkreise und Kommunen über 5.000 Einwohnern Daten für die einzelnen Indikatoren der jeweiligen SDGs zur Verfügung und ermöglicht deren Veränderung über den Zeitverlauf zu beobachten.

Außerdem unterstützt das Portal bei der Erstellung eigener SDG-Berichte, die die Entwicklung der Indikatoren Werte im Zeitverlauf darstellen und eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen oder dem Landesdurchschnitt erlauben.

Hier gelangen Sie direkt zum SDG-Portal.

Die Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags und des Rats der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion bietet Kommunen die Möglichkeit, sich öffentlich zur Agenda 2030 und den damit verbundenen Zielsetzungen zu bekennen.

Darüber hinaus bekräftigt sie das eigene, kommunale Engagement zur Erreichung der gesetzten Ziele und fordert Bund und Länder dazu auf:

  • Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen,
  • die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen,
  • Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen sowie
  • kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und Ländern auszugleichen.

Zusätzlich zeigt sie optional einige Maßnahmen auf, mit denen Kommunen einen besonderen Beitrag leisten können.

Hier gelangen Sie zur Musterresolution.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Kommunen, die die Musterresolution bereits unterzeichnet haben.

Bei Fragen hilft

Portrait von Joachim Krabbenhöft

Joachim Krabbenhöft

Projektleiter Infrastruktur-Kompetenzzentrum
0431 9905-3162

Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen

Portrait von Detlef Schröder

Detlef Schröder

Projektleiter Infrastruktur-Kompetenzzentrum
0431 9905-3093