Zuschuss für Einbruchschutz

  • Zuschuss von bis zu 1.550 Euro
  • Maßnahmen zur Einbruchschutzsicherung

Das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein in Abstimmung mit der IB.SH nunmehr entschieden hat, die Anforderungsfrist für alle in 2024 bewilligten, aber noch nicht angeforderten Zuwendungen bis zum 31.08.2025 zu verlängern.

Hintergrund ist, dass die Zulieferungswirtschaft weiterhin Schwierigkeiten hat, Artikel des technischen Einbruchschutzes in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt, dass die Bauwirtschaft aufgrund einer Vielzahl von Aufträgen zeitgerechte Termine für die sachgerechte Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen nicht anbieten kann. Die Einhaltung der in den Zuwendungsbescheiden gesetzten Frist bis 13.12.2024 für die Anforderung der Zuwendung ist daher nicht einzuhalten. Durch eine einheitliche Verlängerung der Anforderungsfrist kann den bestehenden Unwägbarkeiten angemessen begegnet werden.

***Sofern Ihnen bereits ein Zuwendungsbescheid vorliegt, erhalten Sie in den nächsten Wochen unaufgefordert einen Änderungsbescheid. Ab 12.11.2024 ist die Fristverlängerung bereits im Zuwendungsbescheid enthalten.***

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Friedliche und inklusive Gesellschaften sind für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Alle Menschen sollen Zugang zur Justiz haben. Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen werden auf allen Ebenen aufgebaut.

Produkte und Leistungen

Seit 2016 werden bei unserer Eigenanlage neben Aspekten der ökonomischen explizit auch Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geprüft und bei Entscheidungen berücksichtigt.

Die IB.SH ist sich der Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte bewusst. In unserer Sustainable-Finance-Erklärung verpflichten wir uns, Finanzierungen und insbesondere den Erwerb von Wertpapieren zur Anlage mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden.


+++ Im Einbruchschutzprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind aufgebraucht.

Bereits durch die IB.SH erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Mittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen beziehungsweise nach erfolgreicher Durchführung die Auszahlung bis spätestens zum 15.12.2024 beantragen.

Eine Fortsetzung der Förderung im Jahr 2025 ist nicht vorgesehen. +++

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein 
  • Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern und bei Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
  • Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
  • Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen. Unterstützende Informationen können beim Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. unter folgendem Link eingeholt werden: www.mieterbund-schleswig-holstein.de/service/einbruchsschutz. Darüber hinausgehende Unterstützung erhalten Sie als Mitglied bei dem für Sie zuständigen DMB Mieterverein (www.mieterbund-schleswig-holstein.de/vereine).

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert.
  • Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
  • Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.

Was ist noch wichtig?

  • Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2024 gestellt werden.
  • Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.
  • Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
  • Wir empfehlen vor der Antragstellung eine Beratung bei den zum Thema Einbruchschutz speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und –beamten der jeweils zuständigen Polizeibehörde (Website) oder einem Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen oder Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.
  • Eine Liste mit spezialisierten Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein.

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(für Direktkunden des Bereiches Wohneigentum)