Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat das „Landesprogramm Wirtschaft (LPW)“ in der Förderperiode 2021- 2027 aufgelegt, um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein mit Hilfe von Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Landesmitteln gezielt unterstützen zu können.
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist das zentrale Instrument auf Bundesebene zur Strukturförderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
Der neue GRW-Koordinierungsrahmen ab 01.01.2024
Im sogenannten GRW-Koordinierungsrahmen legen Bund und Länder das Fördergebiet, die Förderbedingungen und Maßnahmen sowie den jährlichen Finanzierungsrahmen fest. Er ist somit neben den Förderrichtlinien des Landes die maßgebende rechtliche Grundlage der gewährten Förderungen mit GRW-Mitteln in Schleswig- Holstein.
Den aktuell gültigen GRW-Koordinierungsrahmen (ab 01.01.2024) finden Sie hier.
GRW-Fördergebiete in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie eine Übersichtkarte über C- und D- GRW-Fördergebiete des Landes Schleswig-Holstein.
C-Fördergebiet der GRW
Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel)
D-Fördergebiet der GRW
Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
► Außerhalb dieser Fördergebiete ist eine Förderung mit GRW-Mitteln ausgeschlossen.
Anerkannte Kur- und Erholungsorte im C- und D-Fördergebiet
Eine aktuelle Übersicht über die Kur-, Erholungs- und Tourismusorte in Schleswig finden Sie hier.