Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Realisierung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung, sondern um die Entwicklung von Projektideen. Sofern ein Konzept als beispielhaft und innovativ erkannt ist, kann in einem zweiten Schritt auch die Umsetzung dieser Konzepte mit einer Förderung prämiert werden.
Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise, sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände). Bei einem Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung für die Dauer des Projektes vorzulegen. Eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und regionalen Akteuren ist erwünscht.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.