Viel Neues beim Weiterbildungsbonus SH ab 1. März 2024:
- Wir ermöglichen einen leichteren Zugang zu dem Förderangebot:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ab dem 1. März 2024 steht allen Antragsteller/-innen die online-Antragstellung mit dem elektronischen Personalausweis zur Verfügung. Das gleiche Verfahren besteht dann auch für das Einreichen des Verwendungsnachweises nach Beendigung der geförderten Weiterbildung. - Wir verändern den Empfängerkreis der Förderberechtigten:
- Der Fokus liegt nun auf der Förderung von Erwerbstätigen im Angestelltenverhältnis, d. h. Erwerbstätige als Selbstständige und Auszubildende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind außerdem Weiterbildungen, die
- ein begleitendes Coaching bzw. Training beinhalten;
- dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen dienen;
- dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art dienen;
- dem Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises dienen.
Die Weiterbildung muss bei einem/einer Weiterbildungsträger/-in stattfinden, der/die nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU erforderlich.
Weitere Informationen und die aktuellen ergänzenden Förderkriterien finden Sie auf unserer Webseite.