Eine neue Version der "Arbeitshilfe für Kommunen und Investoren" steht auf der Internetseite der IB.SH zum Download bereit. Die Arbeitshilfe ist ein Leitfaden für die Beantragung der sozialen Wohnraumföderung für den Mietwohnungsbau und enthält jetzt auch Informationen über das neue Zuschussprogramm: Zur Sicherung der angemessenen Wirtschaftlichkeit ihrer Neubauvorhaben können Investoren ab sofort einen Investitionszuschuss in Höhe von 250 Euro je Quadratmeter geförderter Wohnfläche in Verbindung mit den Baudarlehen der sozialen Wohnraumförderung beantragen. Dafür stehen bis Ende 2018 insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung.