Jede/r Teilnehmer/in an einem Förderprogramm im Landesprogramm Arbeit muss für die Teilnahme eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz abgeben.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung wurde die Einwilligungserklärung aktualisiert. Von der Einwilligung werden die Angaben im Teilnehmererfassungsbogen, die Kontaktdaten sowie jetzt auch ausdrücklich die Nacherhebung durch den Evaluator erfasst.
Auch die Hinweisblätter „Das Wichtigste in Kürze“ sowie das „Informationsblatt zur Datenverarbeitung“ wurden angepasst und dienen dazu, den Informationspflichten gegenüber den Teilnehmern nachzukommen. Anhand dieser Dokumente können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen schnellen Überblick zu den Anforderungen der Datenerhebung verschaffen.
Die aktualisierten Unterlagen zum Datenschutz im Landesprogramm Arbeit finden Sie ab sofort unter der jeweiligen Aktion in der Rubrik „Monitoring“ mit der Bitte diese in Ihren Aktionen zu verwenden. Bereits erteilte Einwilligungserklärungen gelten fort.