Aktuelle Informationen zur Sozialen Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau

Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wird stark nachgefragt. Alle Fördermittel des Jahres 2025 sind bereits konkreten Wohnungsbauprojekten zugeordnet. Anfang Dezember 2025 wird voraussichtlich entschieden, welche Vorhaben die Möglichkeit auf eine Förderung 2026 erhalten.


Start der Vorqualifizierung für Projektvorhaben im Förderjahr 2026

Um in das Förderverfahren aufgenommen zu werden, beginnt der erste Schritt mit einer Vorqualifizierung durch die IB.SH. Bereits ab dem 1. Juni 2025 startet die IB.SH mit der Vorqualifizierung von Projekten für das Förderjahr 2026.

Dafür werden bestimmte Projektinformationen benötigt:

  1. Kommunale Stellungnahme mit Bestätigung des Bedarfs an gefördertem Wohnraum
  2. Aufnahme des Bauvorhabens in die kommunale Vorhabenliste
    Hinweis: Die Kommunen sind aufgerufen, dem Referat für Wohnraumförderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bis zum 01. September 2025 ihre Vorhabenliste mit den ihnen bekannten Bauvorhaben, die vor allem in 2026 begonnen und nach Möglichkeit gefördert werden sollen, zuzusenden. Ein entsprechendes Muster kann die jeweilige Kommune im Referat für Wohnraumförderung anfordern.
  3. Einhaltung der neuen Förderkriterien 
    1. Förderquote max. 70 % der Wohneinheiten eines Bauvorhabens
    2. Mind. 6 aber max. 80 geförderte Wohneinheiten
    3. förderfähig sind nur die Kosten des Regelstandards bei der Herstellung des Bauwerks
  4. Projektinformationen (Kostenschätzung, Anzahl der Wohnungen und Wohnflächen aufgeteilt nach gefördert und frei finanziert)
  5. Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des zukünftigen Kreditnehmers

Im Anschluss an die Vorqualifizierung durch die IB.SH erfolgt ein ARGE-Erstgespräch. Voraussetzung hierfür ist, dass das Projekt die Möglichkeit auf eine Förderung 2026 erhält.

Innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Erstvermerkes durch die ARGE muss ein Förderantrag bei der IB.SH gestellt werden. Damit verbunden ist die Fördermittelreservierung für das Bauvorhaben. Nach einer Antragstellung muss das Projekt innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.

Auf der Homepage der IB.SH können Sie sich über die aktuelle Inanspruchnahme der Fördermittel informieren.

Bei Fragen zum Ablauf der geänderten Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen und Berater im Mietwohnungsbau.