Antragstellung für die Förderung der Produktionsschulen in Schleswig-Holstein


Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt die Arbeit der Produktionsschulen im Rahmen des „Landesprogramms Arbeit“ mit Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
 
Produktionsschulen richten sich an junge Menschen unter 25 Jahren, deren berufliche Perspektive aufgrund von Bildungsdefiziten, Lernmüdigkeit sowie fehlenden Basiskompetenzen stark eingeschränkt ist. Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Schulgesetzes, sondern betriebsähnliche Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in relevanten Berufsfeldern qualifizieren sollen. Dazu gehört die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der beruflichen Orientierung und individuellen Berufswegeplanung, der Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie die Verbesserung ausbildungsrelevanter Qualifikationen und die Unterstützung beim Übergang in Ausbildung, Beschäftigung und Weiterqualifizierung.
 
Gefördert wird die Arbeit der Produktionsschulen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein, die keinen Schul- oder beruflichen Abschluss haben und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als Ausbildungsplatz suchend oder arbeitslos gemeldet sind.
 
Im Rahmen dieses Förderangebots werden alle interessierten Projektträger aufgefordert, ihre Anträge bis zum 28. September 2018, 12.00 Uhr, bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel einzureichen. In das Auswahlverfahren werden nur Förderanträge aufgenommen, die fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen eingereicht wurden.
 
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen können unter folgendem Link abgerufen oder telefonisch unter (0431) 9905-3264 angefordert werden.