Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angesichts der ambitionierten Klimaziele und der zur Verfügung stehenden Mittel zum 28. Juli 2022 angepasst. Das Land fördert weiter auf hohem Niveau.


In diesem Rahmen reduzierten sich der Förderhöchstbetrag und die Tilgungszuschüsse für den Neubau von KfW 40 Effizienzhäusern mit Nachhaltigkeitsklasse. Die Verwendungszwecke wurden bei Sanierungsvorhaben eingeschränkt und Tilgungszuschüsse gekürzt. Im Gegenzug wurden in allen Kreditvarianten die Darlehenszinsen gesenkt. Nunmehr ist unter anderem eine Finanzierung von KfW 100 Effizienzgebäuden nicht mehr möglich. Die Förderung von Einzelmaßnahmen mit einem Darlehen aus der BEG-Förderung wurde ebenfalls eingestellt.

Nach wie vor stehen Landesfördermittel für Neubauprojekte zur Verfügung, die aus zinsgünstigen Darlehen und hohen Investitionszuschüssen von bis zu 1.000 Euro je Quadratmeter geförderter Wohnfläche bestehen. Die Modernisierung und Sanierung von Gebäuden wird ebenfalls gefördert. Auch eine Förderung von Projekten, die keinen Effizienzhausstandard erreichen, ist möglich.

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