Bundesförderung für raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden / Versammlungsstätten

Zur Eindämmung des Coronavirus kann seit Oktober die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden.


Covid-19 wird  Kommunen auch in den kommenden Monaten beschäftigen. Gebäude müssen so ausgestattet werden, dass es möglichst nicht zu Infektionen kommt. Mit dem neuen Förderprogramm werden Kommunen und Länder unterstützt, schnell ihre Klima- und Belüftungsanlagen so auszurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können.

Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro pro Anlage). Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

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