Corona-Krise: Überbrückungshilfe für Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die coronabedingt ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen müssen, können demnächst "Überbrückungshilfen" vom Bund beantragen.


Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2020 im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets weitere Corona-Hilfen auf den Weg gebracht. Unter anderem wird ein branchenübergreifendes Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt, um die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen zu sichern. Die Antragstellung und Beratung erfolgt nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den

Webseiten des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein

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