COVID-19: Beratung zu wirtschaftlichen Aspekten für Unternehmen

Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind.


Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus u. a. eine kostenlose Beratung der IB.SH Förderlotsen, die bewährten Darlehens­programme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute zur Verfügung.


Beratung für Unternehmen durch die IB.SH Förderlotsen: Die Förderlotsen der IB.SH beraten Sie unentgeltlich zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten. Die Unterstützungsmöglichkeiten werden derzeit fortlaufend durch uns auf unserer Webseite aktualisiert. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, wenn wir Sie darüber hinaus beraten können.

Liquiditätshilfen für Unternehmen: Im Rahmen des beschlossenen bundesweiten Schutzschilds für Unternehmen werden bestehenden Programme für Liquiditätshilfen der KfW und der Bürgschaftsbanken ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.

Um Ihnen die Finanzierung Ihrer gewerblichen Unternehmen zu erleichtern, haben wir, die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein, im Rahmen der Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität unsere Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Damit wollen wir gemeinsam mit den Hausbanken und allen betroffenen Multiplikatoren gewährleisten, dass den Unternehmen in Schleswig-Holstein ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wenden sich bitte an ihre Hausbank um diese Liquiditätshilfen auf den Weg zu bringen. 

Weitere Unterstützungsmaßnahmen werden derzeit auf politischer Ebene vorbereitet. Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden diese hier veröffentlicht.

Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit: Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Die Unternehmerhotline der Bundesagentur erreichen Sie unter 0800 45555-20.

Staatliche Lohnfortzahlung bei angeordneter Quarantäne: Liegt eine behördlich angeordnete Quarantäne vor besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige. Der Verdienstausfall bemisst sich hier nach dem Steuerbescheid des Vorjahres. Arbeitgeber beantragen die Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Landesamt für soziale Dienste. Erfolgt eine Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme durch den Arbeitgeber, besteht dieser Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz nicht.

Steuerstundungen: Im Rahmen des auf Bundesebene beschlossenen Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen werden Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), soll die Generalzolldirektion steuerpflichtigen Unternehmen entgegenkommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.

Weitere Unterstützungsangebote: Auch die IHK bietet umfangreiche Informationen für Unternehmen und eine zentrale Service-Hotline für alle schleswig-holsteinischen Mitgliedsunternehmen (0461 806-806). Auch die Handwerkskammern bieten Informationen für Unternehmen (HWK Lübeck, HWK Flensburg).

Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es hier. Die Hotline des BMWi für Unternehmen erreichen Sie unter 030 18615 1515 (Mo-Fr 9 bis 17:00 Uhr).

Spezielle Brancheninfos für den Tourismus gibt es hier:

Corona-Navigator des bundesweiten Kompetenzzentrums Tourismus

Dehoga-Infos

 

 

Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen

Portrait von Ulrike Salka
Portrait von Christian Hank
Portrait von Kathrin Graffunder
Portrait von Susann Dreßler

Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

0431 9905-3365