Einstellung der Förderung für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55


Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt.

Die Effizienzhaus-Stufe 55 für Neubauten ist Teil des KfW-Wohngebäude-Kredits 261 sowie des Wohngebäude-Zuschusses 461. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Fördergelder zukünftig vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten fließen sollen. Daher wird im Rahmen der BEG ab dem 1. Februar 2022 in den Programmen 261 sowie 461 der Förderstandard Effizienzhaus 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau nicht mehr angeboten. Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen werden unverändert gefördert. Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 oder besser erhalten weiterhin einen Zuschuss von mindestens 20% des bewilligten Kreditbetrages. 

Antragsfristen beachten!

Für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 können Sie noch bis einschließlich 31. Januar 2022 Anträge stellen. Als Stichtag gilt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht.

Möchten Sie bei der IB.SH noch rechtzeitig einen KfW Kredit für den Neubau-Förderstandard Effizienzhaus 55 stellen? Dann senden Sie Ihren Darlehensantrag bitte bis zum 15. Dezember 2021 an die IB.SH. Beantragen Sie ein Darlehen von mehr als 250.000 Euro, gelten längere Bearbeitungszeiten. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Keine Änderungen bei gefördertem Mietwohnungsbau des Landes Schleswig-Holstein

Die energetischen Anforderungen der Sozialen Wohnraumförderung sind von den Änderungen nicht betroffen. Für Neubauten gilt weiterhin der Effizienzhaus SH-Standard 70 inklusive Lüftungsanlage.

Ausführliche Programminformationen erhalten Sie hier: www.ib-sh.de/swfm

 

Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen rund um den geförderten Wohnungsbau und beraten Sie gern - ob per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

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