Die Neuregelung der Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsthemen ist ein Kernelement des EU-Aktionsplans von 2018. Die EU setzt diesen Punkt nun mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die übergeordnete Richtlinie wird durch konkretisierende Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ergänzt. Die von der EU Kommission im Juli 2023 angenommenen Standards weichen dabei teilweise deutlich von den ursprünglichen Vorschlägen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ab.
Europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichte – EU nimmt Entwurf der delegierten Verordnung an
Die EU Kommission hat am 31. Juli 2023 im Rahmen einer delegierten Verordnung die neuen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit für die Unternehmen in der EU angenommen. Die finale Fassung beinhaltet deutliche Erleichterungen im Vergleich zu den ersten Vorschlägen. Ziel der Standards sollte eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit mindestens für Kernthemen sein, ohne dabei die Unternehmen übermäßig zu belasten.