Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein (MWVATT) hat gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das Darlehensprogramm „Überbrückungshilfe Sturmflut“ auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen unmittelbar aus der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien oder Betriebsstätten entstanden ist. Mit dem Förderdarlehen soll der Wiederaufbau der betroffenen Gebäude erleichtert und den Geschädigten eine schnelle Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden.
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 Euro pro geschädigter Immobilie oder Betriebsstätte. Der Darlehensbetrag darf den erlittenen Sachschaden nicht überschreiten, wobei Mindestbeträge von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Gewerbetreibenden und Unternehmen gelten. Der Festzinssatz von 1,00 % p.a. liegt deutlich unter dem aktuellen Marktzins. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf fünf Jahre festgelegt, davon ist das erste Jahr tilgungsfrei. Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein 20 Millionen Euro für die „Überbrückungshilfe Sturmflut“ bereit.
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen: „Die verheerende Sturmflut hat erhebliche Schäden verursacht. Jetzt gilt es, den Geschädigten unkompliziert zu helfen. Die bereitgestellten zinsgünstigen Darlehen sollen den Wiederaufbau erleichtern und dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der Betroffenen wiederherzustellen."
Eine Härtefallregelung, nach der unter bestimmten zu erfüllenden Kriterien Teile der Darlehen erlassen werden können, befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Die neuesten Informationen zur „Überbrückungshilfe Sturmflut“ werden regelmäßig auf den Seiten des Landes und der IB.SH veröffentlicht.
Anträge für das Darlehensprogramm müssen über die Hausbank gestellt werden. Die Antragseinreichung bei der IB.SH ist ab dem 27. November 2023 möglich.