Die Investitionszuschüsse werden im Neubau und im Bestand deutlich angehoben. Im 1. Förderweg beträgt der Zuschuss jetzt bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter und im 2. Förderweg bis zu 450 Euro je Quadratmeter neu geschaffener Wohnfläche.
Um die Wirtschaftlichkeit der Bauvorhaben sicherzustellen, werden die Fördermieten im 1. und 2. Förderweg in allen Regionalstufen angehoben. Die Fördermieten betragen jetzt 6,50 Euro/m² bis 6,80 Euro/m² im 1. Förderweg und 8,00 Euro/m² bzw. 8,50 Euro/m² im 2. Förderweg.
Neu eingeführt wird in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf der 3. Förderweg mit einer Fördermiete von 9,25 Euro/m². Auch Haushalte, deren Einkommen die geltenden Einkommensgrenzen um bis zu 40 Prozent überschreiten, können diese Wohnungen mieten.
Außerdem rückt die Bestandsförderung stärker in den Fokus. Beim neu eingeführten Förderbaustein „neubaugleiche Sanierung“ können Investitionszuschüsse analog zur Neubauförderung beantragt werden.
Mit den Änderungen steht ein attraktives Förderprogramm für den Neubau und für Investitionen in den Bestand zur Verfügung.