Hilfen für Corona-Härtefälle

Die Corona-Härtefallhilfen können ab sofort beantragt werden.


Die Härtefallhilfen sind ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder und ergänzen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme. Es richtet sich an Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.

Anträge sind bis 31. August 2021 ausschließlich über Steuerberaterinnen und -berater, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über haertefallhilfen.de möglich.