Höhere Förderung für bezahlbaren Wohnraum

Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat die Landesregierung die Förderung jetzt erneut stark verbessert.


Erhöhte Investitionszuschüsse

Bereits im April hat die Landesregierung beschlossen, die Zuschüsse für Investoren, die bezahlbaren Wohnraum im 1. Förderweg bei einer Zweckbindung von 35 Jahren schaffen, auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anzuheben. Die Investitionszuschüsse können auch für den Dachgeschossausbau oder die Gebäudeaufstockung gewährt werden.

Als weitere Verbesserung der Förderung wird jetzt auch ein Investitionszuschuss im 2. Förderweg bei einer Zweckbindung von 35 Jahren in Höhe von 200 Euro pro Quadratmeter eingeführt. 

Die erhöhten und neu eingeführten Investitionszuschüsse können bis 31. Dezember 2022 beantragt werden. Die Auszahlung der Förderung muss bis 31.12.2023 erfolgen. Voraussetzung ist, dass Investoren für die geförderten Wohnungen keine Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.

Erhöhung der Fördermieten

Damit Investoren geförderte Mietwohnungen langfristig kostendeckend vermieten können, wurden die Bewilligungsmieten im 1. Förderweg in den Regionalstufe I und II angehoben. Diese betragen nun 5,80 Euro (Regionalstufe I) und 5,95 Euro (Regionalstufe II) pro Quadratmeter Wohnfläche.

Attraktive und sichere Rahmenbedingungen durch die Wohnraumförderung

Die Zinsen für Hypothekendarlehen sind in diesem Jahr stark gestiegen. Die Förderdarlehen des Landes für bezahlbaren Mietwohnraum bieten günstige und langfristige Zinsen. Der Sollzins/Verwaltungskostenbeitrag beträgt nur 0,50 % p.a. für die Dauer von 20 Jahren bei einer Zweckbindung von 35 Jahren. Die Konditionen ab dem 21. Jahr stehen ebenfalls bereits heute fest. Damit erhalten Investoren attraktive und sichere Rahmenbedingungen bis zur vollständig Rückzahlung der Förderdarlehen.

Bei Fragen rufen Sie uns unter 0431-9905 5003 an oder schreiben Sie eine E-Mail an Mietwohnungsbau@ib-sh.de.

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Christian Heider

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