Seit über 15 Jahren fördert das Land Schleswig-Holstein die Gründung und Entwicklung kleiner Wohnungsgenossenschaften als Beitrag zur sozialen Wohnungsversorgung und Nachbarschaftsbildung. Je nach Region und Konzeption des genossenschaftlichen Wohnprojekts und Zusammenlebens kann die Förderung bis zu 90 Prozent der angemessenen Gesamtkosten betragen.
Die Wohnprojekte entstehen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und bereichern mit vielfältigen Konzepten von generationenübergreifend bis ökologisch nachhaltig die Wohnungsmärkte des Landes. Die realisierten Projekte haben zwischen 10 und 50 Wohneinheiten, viele verfügen zusätzlich über einen Gemeinschaftsraum. Eine Belegung von Wohnungen durch Wohngemeinschaften ist ebenfalls möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind eingebunden in ein soziales Netzwerk im direkten Wohnumfeld bei gleichzeitigem Erhalt der individuellen Rückzugsmöglichkeiten und Selbstständigkeit. Ihre Veranstaltungen wie Hoffeste und Basare strahlen oft in das umliegende Wohnquartier.
Die selbstbestimmte Lebensweise der kleinen Genossenschaft zeichnet sich dadurch aus, dass aus ihrer Mitte Vorstandsposten und Arbeitsgruppen entstehen. Mitbestimmung und die gemeinschaftliche Pflege von Haus und Garten sind den Mitgliedern wichtig. Das Zusammenleben organisieren sie selbstständig und stimmen sich darüber gemeinschaftlich ab. Das abgebildete Bauprojekt wurde von der Firma Conplan GmbH, Lübeck, entwickelt
Sie sind interessiert an dieser Wohnform und brauchen Unterstützung bei der Planung? Förder- und Finanzierungsfragen rund um Ihr genossenschaftliches Wohnprojekt beantwortet Ihnen das Team Mietwohnungsbau der Investitionsbank Schleswig-Holstein.