Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)

Das Einreichungsverfahren für die Anträge


In den vergangenen Wochen gab es verschiedene Presseberichte zu dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)“. Dabei stand das Einreichungsverfahren für die Anträge in der Kritik und es gab dazu auch scheinbar widersprüchliche Aussagen. Uns ist es wichtig, die Fakten darzustellen.

Um allen Schulträgern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben, konnten die Antragsformulare bereits ab 1. Juli von der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden. Die Antragstellung für das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)“ war nach der zugrundeliegenden Richtlinie ab Sonntag, dem 1. September möglich. Ab diesem Datum konnten die Schulträger Anträge bei uns einreichen. Anders als beim vorangegangenen Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK I) gibt es bei dem aktuellen Programm keine Vorabzuordnung von Förderbudgets auf die einzelnen Schulträger. Entsprechend der Förderrichtlinie wird über vollständig eingereichte Anträge in der Reihenfolge des Eingangs entschieden. Mit Blick auf den Umfang der einzureichenden Unterlagen war auch das analoge Verfahren explizit gewollt.

Da der Beginn der Antragstellung gemäß der Richtlinie auf einen Sonntag fiel, haben wir verschiedene Vorkehrungen getroffen, um eine geordnete Antragseinreichung zu gewährleisten: Die Briefkästen wurden am 31. August kurz vor Mitternacht vorsorglich geleert, um sicherzustellen, dass Antragseinreichungen erst ab 1. September berücksichtigt werden. Um eine zeitnahe Erfassung zu gewährleisten und auch eine Überfüllung zu vermeiden, haben wir die Briefkästen am 1. September zwei Mal (um 10:00 Uhr und um 16:00 Uhr) und am 2. September morgens (um 7:45 Uhr) geleert. Als Einreichungsdatum sind diese Anträge aus unserem Briefkasten alle mit dem Datum und der Uhrzeit der jeweils ersten Entleerung nach Einwurf erfasst. Am 2. September 2024 ab 8:00 Uhr konnten die Schulträger Anträge an einem extra dafür eingerichteten Schalter im Eingangsbereich unserer Bank abgeben und erhielten dafür eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit.

Die uns bislang vorliegenden Anträge (ca. 300 Stück) hat der zuständige Fachbereich auf ihre Vollständigkeit geprüft. Waren Anträge nicht vollständig, haben wir darum gebeten, fehlende Unterlagen nachzureichen. Bei ursprünglich unvollständigen Anträgen wird das Datum, zu dem uns alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, als Eingangsdatum des Antrags gelten (siehe auch FAQ zum GGSKII Programm).

Am 8. Oktober haben wir begonnen, vollständige Anträge für Maßnahmen zu bescheiden.