Aufgrund der weiter steigenden Baukosten und der veränderten Förderpolitik des Bundes für den Neubau ist eine erneute Anpassung der Förderung erforderlich. So sollen Investorinnen und Investoren in Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr verlässliche Rahmenbedingungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gegeben werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Investitionszuschusses in Höhe von 1.000 Euro je qm im laufenden Jahr ist, dass das Bauvorhaben mindestens den energetischen Standard des Effizienzhauses SH 70 einhält. Gleichzeitig dürfen keine Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Ist weiterhin der Einsatz von Mitteln aus der BEG-Förderung geplant, kann ein Investitionszuschuss des Landes von 600 Euro je qm eingeplant werden.
Derzeit befinden sich die geplanten Änderungen in Abstimmung mit den beteiligten Verbänden. Im Frühsommer 2022 sollen die neuen Förderbedingungen in Kraft treten.
Zu der Pressemitteilung des Landes
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