KfW: Neustart der BEG-Förderung für Sanierungsvorhaben ab dem 22. Februar 2022

Die Meldung bezieht sich auf den am 24. Januar 2022 verhängten Antrags- und Zusagestopp der KfW für die BEG-Förderung.


Am 24. Januar 2022 hatte die KfW zunächst einen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verhängt. Ab dem 22. Februar 2022 können Sie nun wieder Förderanträge zur Sanierung zum Effizienz­haus/Effizienz­gebäude sowie für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen. Für diese Förderung hat die Bundesregierung weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.

Für die Förderungen von energieeffizienten Neubauten werden die Programmbedingungen derzeit überarbeitet. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, finden Sie diese auf der Internetseite der IB.SH sowie ergänzende Informationen der KfW hier.

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