Am 24. Januar 2022 hatte die KfW zunächst einen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verhängt. Ab dem 22. Februar 2022 können Sie nun wieder Förderanträge zur Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude sowie für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Für diese Förderung hat die Bundesregierung weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.
Für die Förderungen von energieeffizienten Neubauten werden die Programmbedingungen derzeit überarbeitet. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, finden Sie diese auf der Internetseite der IB.SH sowie ergänzende Informationen der KfW hier.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen und Anregungen helfen Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater der entsprechenden Bereiche: