Klimaanpassung – Schutz durch Veränderung


Ob Bauleitplanung, Gebäudesanierung oder die Erschließung neuer Flächen: Kommunen haben die Möglichkeit, potenzielle Klimafolgen schon frühzeitig in ihre Planungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen.

Mit dem Klimaanpassungsgesetz des Bundes erhält die Klimaanpassung erstmals einen gesetzlichen Rahmen. Das Land Schleswig-Holstein wird diesen Rahmen in die Anfang 2025 geplante Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) integrieren.

Parallel dazu wird voraussichtlich Anfang 2025 die neue Klimaanpassungsstrategie für Schleswig-Holstein verabschiedet. Diese Strategie definiert Handlungsfelder wie Binnengewässer, Boden sowie Stadt- und Raumplanung und bietet konkrete Maßnahmenvorschläge. Besonderes Augenmerk liegt auf Konzepten der grauen, grünen und blauen Infrastruktur, darunter Schwammstadt-Ansätze, Gebäudebegrünung und Flächenentsiegelung.

Die IB.SH Energieagentur unterstützt im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative „EKI“ die Kommunen in Schleswig-Holstein nun auch gezielt bei diesen und weiteren Themen der Klimaanpassung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.eki.sh.