Weißes Mehrfamilienhaus

Mietwohnungsbau: Änderung der Regionalstufen in den Kreisen Plön und Ostholstein

Die zulässige Miete für geförderte Wohnungen sowie die Förderzuschüsse sind je nach Region unterschiedlich hoch. Die Regionen sind den Regionalstufen I bis IV zugeordnet.


Im Auftrag des Landes fördert die IB.SH den Neubau von Mietwohnungen, den Kauf von neugebauten Mietwohnungen und die Modernisierung von bestehenden Wohnungen in Schleswig-Holstein, indem sie zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse vergibt. Die zulässige Miete für geförderte Wohnungen sowie die Förderzuschüsse sind je nach Region unterschiedlich hoch. Die Regionen sind den Regionalstufen I bis IV zugeordnet. Bei der Zuordnung werden unter anderem bestimmte Kriterien zur Wohnungsmarkentwicklung und zur Landesplanung berücksichtigt. 

Die jährliche Überprüfung der Einstufung der Regionalisierung hat zum 01.05.2021 folgende Änderungen ergeben:

Kreis Plön: bisher Regionalstufe II, jetzt Regionalstufe I

Ausnahmen: 

  • Stadt Plön (verbleibt in Regionalstufe II)
  • Kommunen Heikendorf, Laboe, Mönkeberg, Preetz, Probsteierhagen, Schönberg (Holstein), Schönkirchen, Schwentinental (verbleiben in Regionalstufe III)

Neustadt in Holstein (Kreis Ostholstein): bisher Regionalstufe II, jetzt Regionalstufe III

Eine Karte, auf der die aktuellen Regionalstufen in Schleswig-Holstein eingezeichnet sind, finden Sie auf Seite 6 unserer Arbeitshilfe Soziale Wohnraumförderung.

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