Bereits durch die IB.SH erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Mittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen beziehungsweise nach erfolgreicher Durchführung die Auszahlung bis spätestens zum in Ihrem Bescheid genannten Termin beantragen.
Mittel für Modernisierungszuschuss aufgebraucht
Im Zuschussprogramm für privat Vermietende sowie Selbstnutzende können keine Anträge mehr gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind aufgebraucht.