Mit der Selbsterklärung zur Umsetzung von Sustainable Finance hat sich der Vorstand der IB.SH im September 2020 dazu bekannt, Finanzierungen mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden.
Mit der Nachhaltigkeitsleitlinie konkretisiert die IB.SH nun ihre erklärten Absichten. Die Leitlinie umfasst die neuen Ausschlusskriterien für das Fördergeschäft sowie die bereits bestehenden ESG-Kriterien für das Anlagegeschäft. Zudem gibt sie die auf Nachhaltigkeit ausgelegten qualitativen Ziele der Bank wieder.
Konkrete Kriterien zur Vermeidung erhöhter ESG-Risiken sind Bestandteil des operativen Risikomanagements in der ersten Linie und dienen der Steuerung eines nachhaltigen Anlage- und Förderportfolios. Gleichzeitig erzeugt die Leitlinie Transparenz für unsere Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner und leistet einen wichtigen Beitrag zur Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft.
Lesen Sie mehr zu neuen Nachhaltigkeitskriterien für das Fördergeschäft und wie die Leitlinie im Fördergeschäft angewendet wird im neuen Beitrag auf unserem Sustainable Finance Blog.