Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Dazu ist zum 01.07.2021 die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt:
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Gefördert werden der Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder Kredite mit Zinszuschüssen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie Kommunale Unternehmen und Gemeinnützige Organisationen.