Neufassung der Richtlinie zum Bürgerenergiefonds

Der bisherige Antragsstopp wurde aufgehoben. Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern können für ihre Bürgerenergieprojekte jetzt wieder Fördergelder beantragen.


Sie möchten gemeinsam mit anderen Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Gemeinde einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten? Finanzielle Unterstützung bietet möglicherweise der Bürgerenergiefonds.SH. Nach einem temporären Antragsstopp wurde dieser nun mit neuen Fördermitteln unterlegt. Eine Neufassung der Richtlinie wurde im Amtsblatt vom 26. August 2024 veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind verbindliche Zusammenschlüsse unter der Beteiligung von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die ihren ersten Wohnsitz im Projektgebiet in Schleswig-Holstein haben. Darüber hinaus dürfen sich auch juristische Personen und Kommunen beteiligen.

Gefördert werden Kosten in der Planungs- und Startphase eines Bürgerenergieprojektes mit bis zu 200.000,00 EUR. Die Bereitstellung der Fördergelder erfolgt bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei. Bei der Förderung handelt es sich um Risikokapital. Die Rückzahlung richtet sich nach der erfolgreichen Umsetzung des Projektes. Sobald es Ihnen gelungen ist, für das Gesamtprojekt eine Finanzierung sicherzustellen, sind die Fördergelder zurückzuzahlen. Sollte Ihr Projekt jedoch bereits in der Planung scheitern, kann die bewilligte Förderung in einen Zuschuss umgewandelt werden. Eine Rückzahlung entfällt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter Bürgerenergiefonds (ib-sh.de).