Mit der Neufassung der Finanzierungsrichtlinien (FiRL) wird in der Sozialen Wohnraumförderung für neu zu gründende Wohnungsgenossenschaften nun auch der Erwerb von Bestandsimmobilien gefördert.
Das Förderdarlehen beträgt bis zu 85 % der Kosten des Erwerbs, der Erwerbsnebenkosten und der Kosten für bauliche Veränderungen. Die Förderhöhe ist auf 2.000 €/m² Wohnfläche begrenzt.
Zusätzlich zum Erwerb von Bestandsimmobilien werden neu zu gründende Wohnungsgenossenschaften auch beim Neubau von Genossenschaftswohnungen unterstützt. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % der angemessenen Gesamtkosten aus Mitteln der Sozialen Wohnraumförderung finanziert werden. Kleine Genossenschaften können ebenfalls einen Investitions-zuschuss in Höhe von 250 EUR je Quadratmeter geförderter Wohnfläche in Verbindung mit dem Baudarlehen der sozialen Wohnraumförderung beantragen.
Ihre Ansprechpartnerin für die Förderung von Genossenschaftswohnungen informiert Sie gerne:
Annett Simonsen
Tel.: 0431 9905-3209
annett.simonsen[at]ib-sh.de