Seit Donnerstag, den 26.03.2020 kann bei der IB.SH ein Soforthilfe-Zuschuss beantragt werden. Seitdem sind über 40.000 Anträge bei uns eingegangen. Es ist uns wichtig, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, um dem Namen „Soforthilfe“ gerecht zu werden. Daher zahlen wir die Zuschüsse nach einer "Kurzprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Unterlagen" sofort aus, ohne dass Sie einen Bescheid erhalten. Die weitere Verarbeitung der Anträge, z. B. auch die Versendung des Zuwendungsbescheides, erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Umstellung auf die Online-Antragserfassung mit Upload des Antrags:
Jetzt gilt es, den Bearbeitungsprozess noch weiter zu beschleunigen. Einen weiteren wichtigen Meilenstein dafür haben wir heute erreicht:
Mit der Umstellung des Antragsprozesses auf die "Online-Antragserfassung mit Upload des Antrags" müssen unsere Sachbearbeiter die Anträge nicht mehr manuell erfassen. Dadurch, dass Sie die Anträge selbst online erfassen und hochladen, können wir uns komplett darauf konzentrieren, die Anträge zu prüfen und das Geld auszuzahlen. Nach dem alten Verfahren eingereichte Anträge behalten Ihre Gültigkeit.
Wie Sie uns bei der Beschleunigung des Arbeitsprozesses unterstützen können:
Helfen Sie uns bitte, die Prozesse weiter zu beschleunigen, indem Sie nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anträge mit allen notwendigen Anlagen einreichen. Des Weiteren helfen Sie uns sehr, wenn Sie von Nachfragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag absehen. Für inhaltliche Fragen zur Förderung, die wir in den FAQs auf der Website nicht beantworten können, stehen Ihnen unsere Förderlotsen, die wir um ein internes Beratungsteam erweitert haben, sowie externe Beraterinnen und Berater in Kammern und Wirtschaftsförderungsgesellschaften natürlich gerne zur Verfügung.
Erfahrungen aus der Bearbeitung der Anträge:
Wir stellen bei der Prüfung der Anträge fest, dass ein erheblicher Anteil der eingereichten Anträge unvollständig oder unverständlich ist und somit nicht entschieden werden kann. Wir bearbeiten auch diese Anträge. Derzeit konzentrieren wir uns jedoch darauf, die entscheidungsreifen Anträge auszuzahlen. Wenn Ihr Antrag nicht entscheidungsreif ist und nachbearbeitet werden muss, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab.
Abschließend weisen wir Sie noch daraufhin, dass die IB.SH als Förderinstitut des Landes die Förderbedingungen des Landes umsetzt. Die Erarbeitung dieser Bedingungen erfolgt durch das Land, die nach Verhandlungen mit dem Bund jetzt festgezurrt werden konnten. Die IB.SH setzt sich mit allen Kräften dafür ein, Anträge schnell zu bearbeiten.
Weitere Informationen zum Programm und zum neuen Antragsverfahren finden Sie auf der