Soforthilfe: Neues Upload-Portal

Ab sofort können neue Anträge für die Corona-Soforthilfe einfach und direkt nur noch über unsere neue Upload-Seite eingereicht werden.


Schneller und bequemer Unterstützung beantragen: Alle neuen Anträge zum Soforthilfe-Programm können ab sofort über eine Upload-Möglichkeit auf der Webseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Dort finden sich das neue Antragsformular, eine Anleitung für das Verfahren sowie alle wichtigen Informationen zum Programm und die meistgestellten Fragen und Antworten: ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm

Programm-Ergänzungen

Das neue Online-Antragsformular berücksichtigt unter anderem die jüngsten Ergänzungen des Zuschuss-Programms. So konnte das Land in Verhandlungen mit dem Bund unter anderem erreichen, dass auch alle jungen Unternehmen einen Zuschuss beantragen können oder dass der Bezug von Arbeitslosengeld von Gewerbetreibenden kein Ausschluss-Kriterium mehr ist.

Bisher gestellte Anträge

Sämtliche über den bisherigen Weg eingegangene Anträge werden selbstverständlich weiterbearbeitet. Bis zum 2. April, 12 Uhr, wurden 41.475 Anträge auf Zuschüsse gestellt (davon bereits 270 Anträge über das neue Online-Formular) – 3.075 Anträge wurden bewilligt und 26,8 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen.  

Schnellere Bearbeitung

"Es ist uns wichtig, die Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, um der Bezeichnung ‚Soforthilfe‘ gerecht zu werden. Daher zahlt die Investitionsbank die Zuschüsse nach einer Kurzprüfung sofort aus, ohne dass die Antragsteller zuvor einen Bescheid erhalten", erläuterte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Durch die elektronische Umstellung des Antragsprozesses müssten die Anträge nicht länger manuell erfasst werden. "Davon erhoffen wir uns eine Beschleunigung, auch wenn die Flut der mehreren zehntausend Anträge eine Herkules-Aufgabe bleibt." Wichtig sei vor allem, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Anlagen versehene Anträge eingereicht werden.

Darlehensprogramm angelaufen

Inzwischen sind auch die Hilfen über den Mittelstandssicherungsfonds des Landes angelaufen. Besonders hart betroffene Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe können nun bei ihren Hausbanken Darlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro beantragen.

IB.SH-Chef Erk Westermann-Lammers erläuterte hierzu: "Für diese Darlehen sind schon weit mehr als 200 Anträge eingegangen, gestern haben wir bereits rund fünf Millionen Euro ausgezahlt. Mit den zunächst zinslosen Darlehen wollen wir verhindern, dass es in der sehr wichtigen Branche der Hotels und Gaststätten zu einer Kreditklemme kommt." Die Anträge müssen bei den Hausbanken eingereicht werden, diese beteiligen sich mit jeweils mindestens zehn Prozent an den Finanzierungen. "Sie gehen also selbst mit ins Risiko und leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Herausforderungen durch die Corona-Krise zu bewältigen", ergänzte er.  

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