Um Termine für Erstgespräche bei der ARGE ab dem 1. September 2024 vereinbaren zu können, müssen der IB.SH Informationen zu folgenden Punkten vorliegen:
- Kommunale Stellungnahme mit Bestätigung des Bedarfs an gefördertem Wohnraum
- Aufnahme des Bauvorhabens in die kommunale Vorhabenliste
Hinweis: Die Kommunen sind aufgerufen, dem Referat für Wohnraumförderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bis Anfang August 2024 ihre Vorhabenliste mit den ihnen bekannten Bauvorhaben, die vor allem in 2025 begonnen und nach Möglichkeit gefördert werden sollen, zuzusenden. Ein entsprechendes Muster kann die jeweilige Kommune im Referat für Wohnraumförderung anfordern. - Einhaltung der neuen Förderkriterien
- Förderquote max. 70 % der Wohneinheiten eines Bauvorhabens
- Mind. 6 aber max. 80 geförderte Wohneinheiten
- förderfähig sind nur die Kosten des Regelstandards bei der Herstellung des Bauwerks
- Projektinformationen (Kostenschätzung, Anzahl der Wohnungen und Wohnflächen aufgeteilt nach gefördert und frei finanziert)
- Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des zukünftigen Kreditnehmers
Innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Erstvermerkes durch die ARGE muss ein Förderantrag bei der IB.SH gestellt werden. Damit verbunden ist die Fördermittelreservierung für das Bauvorhaben. Nach einer Antragstellung muss das Projekt innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage erteilt werden kann.
Auf der Homepage der IB.SH können Sie sich über die aktuelle Inanspruchnahme der Fördermittel informieren.
Bei Fragen zum Ablauf der geänderten Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen und Berater im Mietwohnungsbau.