Soziale Wohnraumförderung wird auch 2024 wieder aufgestockt


Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wurde in 2023 sehr stark nachgefragt, so dass ca. 2.000 Wohneinheiten gefördert werden konnten – nahezu doppelt so viele wie in den Vorjahren. Für 2024 stehen Fördermittel für ca. 1.900 Wohneinheiten zur Verfügung.

Die Landesregierung hat am 17. Januar 2024 informiert, dass das Fördervolumen aufgestockt wird und betont: „Die zusätzliche Förderung in Höhe von 100 Millionen Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bearbeiten aktuell die bereits eingegangenen, zahlreichen Förderanträge. Im Zeitraum vom 17. Januar bis 31. August 2024 werden keine Erstgespräche für neue Projekte bei der ARGE geführt und keine neuen Förderanträge bei der IB.SH entgegengenommen.

Für Förderanträge, die vor dem 17. Januar 2024 eingereicht wurden, besteht eine Frist von sechs Monaten, um sie zu vervollständigen, damit eine Förderzusage zeitnah erteilt werden kann.

Neue Förderanträge können für restliche Fördermittel aus 2024 und insbesondere für das Förderjahr 2025 ab 1. September 2024 entgegengenommen werden. Angesichts des auch zukünftig erwarteten hohen Antragsvolumens wird sich die Förderung dann noch stärker darauf fokussieren, Projekte zu fördern, die besonders geeignet sind, die Ziele der sozialen Wohnraumförderung des Landes zu erfüllen. Dafür werden zeitnah die Förderbestimmungen um zusätzliche Qualitätsmerkmale ergänzt. Zudem wirkt die ARGE in ihrer Beratung auf eine noch stärkere Kosteneffizienz beim Bauen hin.

 

Hier können sie die Presseinformation des Landes lesen

 

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