Verbesserte Förderbedingungen für den Mietwohnungsbau ab Anfang 2022


Investitionszuschüsse für neugeschaffene Wohnungen sowie Fördermieten auf nordfriesischen Inseln und Halligen werden angehoben.

Aufgrund der stetig steigenden Grundstücks- und Baukosten und der dringend notwendigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine weitere Anpassung der Förderbedingungen im Mietwohnungsbau erforderlich.

Geplant ist eine Erhöhung des Zuschusses in der Neubauförderung in allen Regionen im 1. Förderweg auf 600 € je m² geförderter Wohnfläche bei einer Zweckbindung von 35 Jahren. Bei der Finanzierung von Dachgeschoßausbauten in Bestandsobjekten soll der Zuschuss auf 500 € je m² im Rahmen einer Modernisierung bzw. 600 € je m² bei einer Sanierung steigen.

In diesem Zusammenhang ist auf den nordfriesischen Inseln und Halligen aufgrund der Kostensteigerungen und der deutlich höheren Marktmiete im Vergleich zum Festland eine Anhebung der Fördermieten vorgesehen. Die Fördermieten in der Inselförderung steigen auf 6,75 € im 1. Förderweg, 8,75 € im 2. Förderweg und 9,50 € im 3. Förderweg je m² im Monat.

Derzeit werden die geplanten Änderungen mit den beteiligten Verbänden abgestimmt. Die neuen Förderbedingungen sollen Anfang 2022 in Kraft treten.

Auch für bereits vorliegende Anträge können die verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragenstellungen rund um den geförderten Wohnungsbau und beraten Sie gern - ob per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

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