Mit dem zweistufigen Förderprogramm „Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH“ unterstützt das Land Schleswig-Holstein gezielt Kommunen (Kreise, Gemeinden und Ämter), kommunale Zweckverbände sowie insolvenzunfähige Anstalten des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht, die Flächen für gewerbliche oder industrielle Nutzung entwickeln möchten.
Die Förderrichtlinie wurde am 1. November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und bietet Kommunen eine umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte.
Im ersten Programmteil wird die Erstellung einer Potenzialanalyse mit einem Zuschuss von 70 % gefördert. Diese Analyse dient dazu, wichtige Kennzahlen zur Flächenentwicklung zu erheben, mögliche Hemmnisse und Risiken zu identifizieren und ein erstes Zielszenario zu entwickeln, das als Grundlage für weitere Entscheidungen dient.
Basierend auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse können Kommunen in einem zweiten Schritt entscheiden, eine Darlehensfinanzierung zu beantragen. Dieses Darlehen wird durch eine Verlustabsicherung in Höhe von bis zu 20 % der bewilligten Darlehenssumme ergänzt, was das finanzielle Risiko für die Kommunen erheblich reduziert.