Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2019-2022 unterstützt das Land bezahlbares, bedarfsgerechtes und energieeffizientes Wohnen in Schleswig-Holstein. Das Gesamtprogramm umfasst ein Volumen von 788 Mio. €. Investitionszuschüsse sind weiterhin möglich.
Zur besseren Übersicht und Klarheit wurden die bisher gültigen Finanzierungsrichtlinien und Wohnraumförderungsbestimmungen in neue Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL) zusammengefasst. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 01.01.2019 wurde der Kreis der wohnberechtigten Mieter erweitert.
Die Wohnraumförderungsrichtlinien und eine Übersicht zu den neuen Einkommensgrenzen stehen ab sofort zum Download unter ib-sh.de/swfm für Sie bereit.