Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: neue Förderbedingungen

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des Bundes (ZIM) gibt es verbesserte Förderbedingungen für Innovationen.


So erhalten junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen.

Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31.12.2019 ausgelaufen ist. Die ZIM-Projektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies ist voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.

Weitere Informationen erhalten Sie von den IB.SH-Förderlotsen und unter

zim.de

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0431 9905-3365