Die gültige Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird Anfang 2020 durch eine modernisierte Folgerichtlinie abgelöst. Damit ist auch eine Neuausschreibung der ZIM-Projektträgerschaft verbunden, die voraussichtlich im ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein wird. Vom 1. Januar 2020 bis zur Neubeauftragung der ZIM-Projektträgerschaft können keine Anträge gestellt werden. Eine Antragstellung zur aktuellen Richtlinie ist bis 31. Dezember 2019 möglich.
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