Zuschuss Einbruchschutz – Förderbudget aufgebraucht – Abruffrist für bewilligte Zuschussanträge verlängert


Förderbudget ist aufgebraucht

Ab sofort können keine Anträge mehr für den Zuschuss Einbruchschutz gestellt werden, da die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind.

Die von der IB.SH bereits erteilten Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen. Die Auszahlung des zugesagten Zuschussbetrags kann nach erfolgreicher Durchführung des Vorhabens wie geplant beantragt werden kann.

Alle Antragstellerinnen und Antragssteller, die bisher keine Zusage erhalten haben, werden kurzfristig über das weitere Vorgehen informiert.

Eine Fortsetzung der Förderung im Jahr 2025 ist nicht vorgesehen. 

 

Abruffrist für bewilligte Zuschussanträge verlängert

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat in Abstimmung mit der IB.SH entschieden, die Abruffrist für alle in 2024 bewilligten, aber noch nicht angeforderten Zuschüsse bis zum 31.08.2025 zu verlängern.

Hintergrund ist, dass es in vielen Fälle die in den Zuwendungsbescheiden gesetzte Frist aufgrund von Lieferengpässen und der großen Auslastung von Handwerksbetrieben nicht eingehalten werden kann. Durch eine einheitliche Verlängerung der Anforderungsfrist kann den bestehenden Unwägbarkeiten angemessen begegnet werden.

Alle Antragsteller/innen, denen bereits ein Zuwendungsbescheid vorliegt, erhalten in den nächsten Wochen unaufgefordert einen Änderungsbescheid. Ab dem 12.11.2024 ist die Fristverlängerung bereits im Zuwendungsbescheid enthalten.