Zuschussprogramm Einbruchschutz wird fortgesetzt

Das Zuschussprogramm "Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand" des Landes Schleswig-Holstein wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.


Es fördert Privatpersonen wie Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20% bezuschusst. Der darüberhinausgehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.

Für dieses Jahr stehen vorerst knapp 630.000 Euro Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung.