Antragsfrist verlängert

Investitionsmittel für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen können noch bis 30.06.2020 beantragt werden


Das Land verlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das teilte das Kulturministerium am 16. April mit. Das Investitionsprogramm ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und will die kulturelle Infrastruktur stärken. Dank der Förderung konnten in den Jahren 2018 und 2019 bereits zahlreiche Kultureinrichtungen im Land bauliche Investitionen oder auch
Anschaffungen vornehmen.

Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht
staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022. Bewilligt werden die Gelder vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Anträge nimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein entgegen. 

Nähere Informationen und Unterlagen