IB.SH und BB-SH erweitern ihre Wirtschaftsförderung

Insbesondere vor dem Hintergrund der ausgelaufenen Corona-Sonderförderprogramme von Land und Bund ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins.


Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) setzt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) das etablierte Förderungsmodell „Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein (GuN)“ unter neuem Namen fort. Aus „Gründung und Nachfolge in Schleswig-Holstein (GuN)“ wird „Wachstum im Norden (WiN)“. Die mögliche Förderhöhe erhöht sich von 1,5 Millionen auf 2,5 Millionen Euro. Insbesondere vor dem Hintergrund der ausgelaufenen Corona-Sonderförderprogramme von Land und Bund ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins. 

BB-SH und IB.SH haben neue attraktive Rahmenbedingungen wie auch eine angepasste Zielrichtung für das Produkt festgelegt und konnten es damit weiter optimieren. Der Fokus erweitert sich von Gründungen hin zu Finanzierungen von mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern. Hinzu kommt die Möglichkeit, auch Finanzierungen von gewerblichen Immobilien miteinzubeziehen. Die Darlehen, die über die Hausbanken beantragt und auch von ihnen ausgereicht werden, können mit einer obligatorischen Ausfallbürgschaft zwischen 50 Prozent und 80 Prozent belegt werden. Zusätzlich wurde der Rahmen für die Darlehenshöhe von 25 Tausend bis hin zu 2,5 Millionen Euro angepasst.

Der Vorstandsvorsitzende der IB.SH, Erk Westermann-Lammers, sagte zur Fortsetzung des Förderungsmodells: „Mit dem Ende der Corona-Sofortprogramme ist eine weitere unkomplizierte Förderung in die Zukunft der Wirtschaft unseres Landes ein wichtiger Schritt. Durch die Erhöhung des Förderbetrages bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine größere Sicherheit und ermöglichen mit bis zu 20 Jahren Zinsbindung eine verlässliche Planung. “

Hans-Peter Petersen, Geschäftsführer der BB-SH, zeigt sich zufrieden mit der geänderten Ausrichtung des Produkts: „Durch die Erweiterung des Förderumfanges steht nunmehr erstmals in Schleswig-Holstein auch etablierten Unternehmen die pragmatische Kombination aus Förderdarlehen und Ausfallbürgschaft zur Verfügung. Wir freuen uns, hiermit einen weiteren Beitrag zur Förderung der Wirtschaft und Stärkung der Unternehmen in unserem Bundesland leisten zu können.“

Die Förderung ist mit WiN für einen größeren Kundenkreis möglich, es greift für Existenzgründer ebenso wie für bestehende Unternehmen. Die Verwendungszwecke sind zudem weiter gefasst. So kann die Finanzierung für Investitionen genauso wie für Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien, eingesetzt werden. Eine lange Zinsbindung von bis zu 20 Jahren ist möglich. Bürgschaft und Darlehen werden in diesem „Kombi-Produkt“ aus einer Hand vergeben und minimieren so bürokratischen Aufwand.

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