„Die Meistergründungsprämie ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung des Handwerks und der Anerkennung von Handwerksmeisterinnen und -meistern“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Schleswig-Holstein solle sich zu einem Land der Gründerinnen und Gründer entwickeln. „Dafür braucht es Menschen mit Mut und Tatkraft, aber auch die richtigen Rahmenbedingungen. Mit der Meistergründungsprämie schaffen wir die notwendigen Anreize zur Unternehmensneugründung und zur Übernahme bestehender Handwerksbetriebe“, so Buchholz weiter. Besonders erfreulich sei, dass es in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gelungen sei, ein schlankes Antrags- und Bewilligungsverfahren zu etablieren. „Wir freuen uns, dass die Politik unserem Wunsch nach Förderung von jungen Existenzgründerinnen und - gründern im Handwerk nachgekommen ist. Die Meistergründungsprämie ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, als Anschubfinanzierung Neugründungen und hoffentlich auch Betriebsnachfolgen zu erleichtern. Gerade die Nachfolgeregelung für unzählige Betriebe ist eine der zentralen Herausforderungen für das Handwerk in den kommenden Jahren“, betonte Jörn Arp, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.
Der Vorstandsvorsitzende der IB.SH, Erk Westermann-Lammers, hob hervor, dass es damit ein weiteres Angebot zur Förderung von Unternehmensübernahmen gebe. „In vielen Betrieben steht in den nächsten Jahren eine Nachfolge an. Mit dem neuen Angebot können wir Meisterinnen und Meister unterstützen, einen Betrieb zu übernehmen und dessen Eigenständigkeit zu erhalten.“
Hintergrundinformation
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der IB.SH für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und auch Beteiligungen im Handwerk für Meisterinnen und Meister. Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Vor Beantragung des Zuschusses müssen sich die Antragsteller bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen. Die Handwerkskammer prüft das Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend kann die Prämie bei der IB.SH beantragt werden. Diese prüft die eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie aus. Die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung stellt die zweite Stufe der Meistergründungsprämie dar. Der Zuschuss hierfür beträgt 2.500 Euro. Der Zuschuss kann erst drei Jahre nach der Gründung bzw. Unternehmensübernahme beantragt werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mindestens ein neuer Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde. Damit will das Land die Nachhaltigkeit der Gründung oder Übernahme belohnen.
Das Antragsformular für die Meistergründungsprämie stellt die IB.SH hier zur Verfügung.