Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein jetzt auch online bei der IB.SH beantragen

Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein kann ab sofort auch online beantragt werden.


Dabei stehen den Antragstellerinnen und Antragstellern zwei Wege offen: Wer über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann die Prämie komplett online beantragen. Das Unterschreiben und Einreichen der Unterlagen per Post kann somit entfallen. Wer noch nicht über einen Personalausweis mit Online-Funktion verfügt, kann den Service ebenfalls nutzen und wird Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet. Bei dieser Variante muss der Antrag im letzten Schritt nur noch eigenhändig unterschrieben und an die Investitionsbank Schleswig-Holstein gesendet werden.
 
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Die Meistergründungsprämie ist nach den Worten von Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz eines der ersten Förderinstrumente des Wirtschaftsministeriums, die nun auch online beantragt werden können. Das Online-Verfahren leitet die Handwerksmeisterinnen- und Meister durch die Antragstellung und gibt auch Rückmeldungen, wenn Eingaben nicht plausibel sind (z.B. fehlerhafte IBAN-Angaben). Buchholz: „Es bedeutet somit mehr Komfort und Sicherheit für die Antragsteller, zugleich aber auch weniger Verwaltungsaufwand durch die Minimierung von Fehlerquellen.“
 
Hintergrundinformation:

Die Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein ist eine zweistufige Förderung des Landes Schleswig-Holstein für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig in einem Handwerk selbstständig machen. Dabei werden sowohl Neugründungen als auch Betriebsübernahmen und Beteiligungen gefördert. Insgesamt kann die Fördersumme bis zu 10.000 Euro betragen. Seit ihrem Start im Juni 2019 wurden bereits über 350 Anträge gestellt und Mittel von über zwei Millionen Euro ausgezahlt.