Für die Entwicklung von Innenstädten, Stadtquartieren und Ortskernen stehen in Schleswig-Holstein in diesem Jahr theoretisch bis zu 63,14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil von Bund und Land beträgt jeweils 21,046 Millionen Euro. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um jeweils rund 330.000 Euro. Die Landesregierung stimmte der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu.
Die Finanzierung der Städtebauförderungsprogramme erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und die jeweilige Kommune. Somit könnte das diesjährige Programmvolumen einschließlich des Eigenanteils der Gemeinden grundsätzlich bei rund 63,14 Millionen Euro liegen. Auch in diesem Jahr besteht aber die Möglichkeit, finanzschwachen Kommunen durch die Absenkung ihres Eigenanteils bei der Finanzierung der Städtebauförderungsmaßnahmen zu helfen. Darüber hinaus können die Länder erstmalig entscheiden, eine höhere Förderquote für interkommunal abgestimmte städtebauliche Gesamtmaßnahmen festzulegen. Im Gegenzug wird sich das Programmvolumen insgesamt um den Betrag absenken, mit dem diese Kommunen eine verbesserte Förderung erhalten. In welchem Umfang von diesen beiden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden wird, hängt von den eingereichten Anträgen und der darauf fußenden Programmaufstellung ab, die sich derzeit im Innenministerium in Vorbereitung befindet.
„Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument, um die Gemeinden und Städte bei ihrer zukunftsfähigen Weiterentwicklung zu unterstützen. Daher freue ich mich sehr, dass das hohe Förderniveau beibehalten werden konnte“, so Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 wurde zudem die Anzahl der Städtebauförderungsprogramme in Schleswig-Holstein von bisher sechs auf nunmehr drei Städtebauförderungsprogramme - „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ - reduziert. Die Zielsetzungen der ehemaligen Programme finden sich in den drei neuen Programmen wieder. Daneben wird inhaltlich nunmehr ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte Klimaschutz, Klimaanpassung und grüne Infrastruktur gelegt.
Die staatlichen Finanzhilfen zur Unterstützung städtebaulicher Investitionen fließen in Innenstädte und Ortsteilzentren, um sie als Orte des Arbeitens und Wohnens zu stärken. Schwerpunkte sind die Reaktivierung brachliegender Industrie- und Bundeswehrflächen, die Beseitigung sozialer und baulicher Missstände in so genannten städtischen Problemgebieten, die Wiederansiedlung von Handel und Gewerbe, die Sicherung der Daseinsvorsorgeinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum, der Denkmalschutz und die Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.
In Schleswig-Holstein wird die Städtebauförderung von der IB.SH abgewickelt.