Zuschuss-Programm für Betriebe zwischen 10 und 50 Beschäftigte gestartet

Wirtschaftsminister Buchholz: „Corona-Hilfen erreichen nun flächendeckend alle Betriebe im Land“


Neben dem Corona-Soforthilfeprogramm für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können ab sofort auch Mittelständler mit bis zu 50 Beschäftigten Zuschüsse beantragen. Das gaben heute (14. April) Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und der Vorsitzende der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, bekannt. 

„Nicht einmal eine Woche nach der Grundsatz-Entscheidung der Landesregierung, neben dem Bundes-Soforthilfeprogramm für Kleinbetriebe auch ein Landesprogramm für größere Firmen aufzulegen, steht seit heute früh das entsprechende Antragsformular bei der Investitionsbank zum Download bereit“, sagte Buchholz. „Damit bieten wir 98 Prozent aller Betriebe in Schleswig-Holstein ein Zuschuss-Programm – und parallel sowie ergänzend dazu mehrjährig zinslose Darlehen aus dem Mittelstands-Sicherungsfonds für die besonders hart getroffenen Betriebe der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes.“

Westermann-Lammers sagte zu dem neuen Zuschuss-Programm: „Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der Pandemie sind Unternehmen jeglicher Größe mit einem gravierenden Liquiditätsmangel konfrontiert. Die Angebote des Bundes und des Landes, die durch unser Haus ausgereicht werden, haben das Ziel, die Unternehmen in der Krisenbewältigung zu unterstützen. Wir sind dankbar, dass wir auch bei dem neuen Programm von unseren Partnerinnen und Partnern, den Kammern, Wirtschaftsförderungs­gesellschaften und weiteren Einrichtungen, auf großartige Weise unterstützt werden. Sie beraten und helfen bei der Antragstellung“, so der IB.SH-Chef. Die Soforthilfe werde als nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro gewährt. „Dazu hatte die Landesregierung vor Ostern ihr Hilfspaket nochmals um 120 auf 620 Millionen Euro aufgestockt und plant das Gesamtprogramm auf eine Milliarde Euro auszudehnen“, so Wirtschaftsminister Buchholz. 

Mit Blick auf Medienberichte und Hinweise auf Betrügereien in Zusammenhang mit den Soforthilfen appellierte der Minister nochmals eindringlich an alle Antragsteller, sich durch ehrliche Angaben solidarisch mit allen Betrieben zu zeigen, die in echte Existenznot geraten sind. „Finanzministerin Monika Heinold und ich werden alles tun, um Trickser und Betrüger zu entlarven – auch wenn das angesichts von aktuell weit über 45.000 Anträgen sicher etwas mehr Zeit benötigen wird“, so Buchholz. Auch sollte jeder Antragsteller peinlichst genau darauf achten, wirklich nur die Internetseiten und Mailadressen der Investitionsbank zu nutzen und nicht auf betrügerische Imitate im Netz hereinzufallen, deren Hintermänner dann die eingeschickten Daten für Betrugszwecke nutzen.

Angesichts der teils unterschiedlichen Bearbeitungsdauer der Soforthilfe-Anträge aus dem Bundesprogramm sagte Buchholz: „Die Investitionsbank hat inzwischen leider mehrere tausend Anträge bekommen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht entschieden werden können – beispielsweise weil Anlagen fehlen, nicht gelesen werden können oder notwendige Angaben auf dem Antrag fehlen. Die Betroffenen werden per E-Mail direkt aufgefordert, ihre Anträge noch einmal im Online-Verfahren zu stellen“, so der Minister. Es gebe zudem auch keinen Anlass zur Sorge, dass der Fördertopf nicht ausreiche.

Es bieten auch sämtliche Kammern und weitere Partner Beratungen und Informationen. Die Liste findet sich hier