Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ib-sh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Downloads
    • Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese schrittweise barrierefrei überarbeitet. Später eingestellte PDFs werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schrittweise durch eine solche ersetzt. 
  • Die digitale Berichterstattung zur „IB.SH in Zahlen
    • Die Inhalte sind aufgrund der verwendeten Grafiken nur eingeschränkt barrierefrei. Wir sind bemüht, barrierefreie Alternativen für die Darstellungen zu finden. Die Inhalte basieren auf Informationen aus unserem Geschäftsbericht und unserer DNK-Erklärung. Beide Dokumente können als (barrierefreie) PDFs heruntergeladen werden.

Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 17.12.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.11.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an. Bitte benutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per Email kontaktieren:

IB.SH - Ihre Förderbank
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: 0431 9905-0
Fax: 0431 9905 3383
E-Mail: info[at]ib-sh.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese Informationen sind Informationen, die gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstellt wurden.

Beschreibung der Dienstleistung

Als zentrales Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein bietet die IB.SH Förderdarlehen an.

Förderdarlehen der IB.SH – Was ist das?

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen Förderdarlehen zu vergünstigen Bedingungen bei der IB.SH bekommen. 

Verbraucherinnen und Verbraucher können über die Wohnraumförderung hinaus auch andere Förderdarlehen der IB.SH zu vergünstigten Bedingungen bekommen, beispielsweise für Gründung eines Unternehmens.

Ihr passendes Förderdarlehen finden Sie hier https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen 

Auf der Internetseite des jeweiligen Förderdarlehens können Sie genauere Informationen über die Gestaltung und die Durchführung der Dienstleistung finden.

Einige Förderdarlehen können auch über das Kundenportal der IB.SH beantragt werden. Das Kundenportal finden Sie hier: https://portal.ib-sh.de

Dies ist nur eine Information. Das Wichtige und Verpflichtende steht in den Verträgen.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Wir möchten, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen und verständlichen Zugang zu unseren Dienstleistungen haben.

Deswegen bemüht sich die IB.SH, für ihre Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen gemäß §§ 3 und 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit §§ 12 ff. BFSGV.

Die Internetseite der IB.SH ist für unsere Kundinnen und Kunden wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet. Nähere Informationen finden Sie in der obenstehenden Erklärung zur Barrierefreiheit.

Informationen zu den Förderdarlehen werden auf der Webseite der IB.SH in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt, sie können zum Beispiel über einen Screenreader vorgelesen werden.

Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) soll als neue Anstalt öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, zum 28.06.2025 die Arbeit aufnehmen. Sie soll die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher überwachen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die IB.SH die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die MLBF wenden.

Ihre Anfragen und Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de