Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ib-sh.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Downloads
- Aufgrund der großen Anzahl der Dokumente werden diese schrittweise barrierefrei überarbeitet. Später eingestellte PDFs werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schrittweise durch eine solche ersetzt.
- Die digitale Berichterstattung zur „IB.SH in Zahlen“
- Die Inhalte sind aufgrund der verwendeten Grafiken nur eingeschränkt barrierefrei. Wir sind bemüht, barrierefreie Alternativen für die Darstellungen zu finden. Die Inhalte basieren auf Informationen aus unserem Geschäftsbericht und unserer DNK-Erklärung. Beide Dokumente können als (barrierefreie) PDFs heruntergeladen werden.
Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.12.2020 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.11.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an. Bitte benutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per Email kontaktieren:
IB.SH - Ihre Förderbank
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: 0431 9905-0
Fax: 0431 9905 3383
E-Mail: info[at]ib-sh.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de