Corona-Unterstützungen für Unternehmen außerhalb der Corona-Zuschüsse des Bundes
Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind. Die Antragsfristen für diese Programme sind abgelaufen. Welche Förderoptionen es für Ihr Unternehmen außerhalb der Zuschussprogramme des Bundes gab, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Corona-Hilfen der bundesweiten Förderinstitute
Corona-Hilfen der Förderinstitute in Schleswig-Holstein
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Finanzierung von Betriebsmittelbedarf und Investitionen
- Antragsstellender: natürliche Personen und KMU mit max. 3 Gesellschaftern
- Betrag: 25.000 bis 250.000 Euro
- Laufzeit: 5 – 12 Jahre
Weitere Informationen zum IB.SH Mittelstandskredit
Weitere Informationen zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein finden Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen finden Sie hier
Eckdaten
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes
- Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
- Laufzeit: bis zu 12 Jahre
Eckdaten
- Förderart: Darlehen
- Förderziel: Deckung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Unternehmen mit Umsatzausfall
- Betrag: 15.000 bis 750.000 Euro
- Förderart: Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
- Antragsstellende: Gemeinnützige Organisationen
- Betrag: 25.000 bis 800.000 Euro (100% Haftungsfreistellung)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: bilanzstärkende Maßnahmen, insbesondere EK-Ausstattung und Liquiditätssicherung
- Antragsstellende: Unternehmen mit Umsatzausfall
- Betrag: max. 750.000 Euro
- Laufzeit: 5-10 Jahre
- Förderart: Beteiligungskapital
- Förderziel: Deckung von coronabedingten Liquiditätsengpässen und bilanzstärkende Maßnahmen
- Antragsstellende: Start-ups und kleine Mittelständler (bis 75 Mio. Euro Umsatz)
- Betrag: max. 800.000 Euro
- Laufzeit: 5 bis 10 Jahre
Beratungsangebote
Betroffene Unternehmen stehen aktuell oft vor gravierenden Herausforderungen, die sie nicht allein bewältigen können. Hilfestellung und Rat durch externe Beratungen können in dieser Situation behilflich sein. Finanzielle Unterstützung hierfür bietet das vom BAFA betreute Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
Im Rahmen des durch die Europäische Union geförderten Projekts „REACT-EU Tourismuswirtschaft Schleswig-Holstein: Steigerung der Resilienz touristischer Betriebe“ begleitet die WTSH touristische Betriebe zum Thema Krisenfestigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Die Landesregierung unterstützt aus REACT-EU-Mitteln Solo-Selbstständige durch regionale Beratungsangebote. Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link.
Weitere Unterstützungsangebote
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur erreichen Sie unter 0800 45555-20
Treten wegen der Corona-Beschränkungen Verdienstausfälle auf, kann es gegebenenfalls Entschädigungen nach §56 Infektionsschutzgesetz geben.
zum Onlineportal
Die Antragsfrist ist abgelaufen.
- Förderart: Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals in Form von:
a) Bürgschaften für Bankkredite
b) Stillen Beteiligungen
c) Individuellen Strukturierungen
Fragen zu den Corona-Zuschüssen des Bundes richten Sie bitte an: ueberbrueckungshilfe[at]ib-sh.de