Informationen zu den Stabilisierungshilfen für Unternehmen

Die IB.SH bearbeitet verschiedene Stabilisierungshilfen für Unternehmen aus Zeiten der Corona-Krise. Dazu zählen die Überbrückungs- und Monatshilfen, die Neustarthilfen sowie die Corona-Soforthilfen. Derzeit legen wir den Fokus auf die Endabrechnung der Neustarthilfen, die Schlussabrechnung der Überbrückungs- und Monatshilfen sowie das zweite Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen. 

 

+++ Achtung zur Einreichungsfrist der Schlussabrechnung +++

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Bis zum 31. Januar 2024 gab es eine Nachfrist für die Eingabe einer Fristverlängerung bis zum 31. März 2024. Diese Fristverlängerung wurde automatisch auf den 30. September 2024 verlängert.

 


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Liebe Kundinnen und Kunden,

gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeiten wir im Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft an der reibungslosen Abwicklung der verschiedenen Stabilisierungshilfen für Unternehmen aus der Corona-Krise. 

Eine transparente Kommunikation ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie hier gerne zum Verfahren der End- und Schlussabrechnungen, zum zweiten Rückmeldeverfahren sowie zu Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Grundsatzfragen. Geben Sie uns gerne ein Feedback, wenn Ihnen wesentliche Informationen fehlen.

Matthias Voigt
Leiter Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft

matthias.voigt[at]ib-sh.de

0431 9905 3330

Bei Feedback oder Fragen zu...

den Corona-Soforthilfeprogrammen wenden Sie sich gerne an

0431 65959 777

Bei Fragen zu Mahnbescheiden der Landeskasse schicken Sie bitte eine E-Mail mit Kassenzeichen und der Antragsnummer an