Informationen zu den Stabilisierungshilfen für Unternehmen
Die IB.SH bearbeitet verschiedene Stabilisierungshilfen für Unternehmen aus Zeiten der Corona-Krise. Dazu zählen die Überbrückungs- und Monatshilfen, die Neustarthilfen sowie die Corona-Soforthilfen. Derzeit legen wir den Fokus auf die Endabrechnung der Neustarthilfen, die Schlussabrechnung der Überbrückungs- und Monatshilfen sowie das zweite Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfen.
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnungen ist am 30. September 2024 endgültig ausgelaufen. Eine zusätzliche technische Nachfrist für begonnene Pakete oder Änderungen war bis zum 2. Dezember 2024 möglich.
Hier finden Sie alle Informationen
Liebe Kundinnen und Kunden,
gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeiten wir im Bereich Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft an der reibungslosen Abwicklung der verschiedenen Stabilisierungshilfen für Unternehmen aus der Corona-Krise.
Eine transparente Kommunikation ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie hier gerne zum Verfahren der End- und Schlussabrechnungen, zum zweiten Rückmeldeverfahren sowie zu Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Grundsatzfragen. Geben Sie uns gerne ein Feedback, wenn Ihnen wesentliche Informationen fehlen.
Matthias Voigt
Leiter Stabilisierungsförderung für die Wirtschaft